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   OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - VII-Verg 49/05, VII-Verg 50/05, Verg 49/05, Verg 50/05   

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OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - VII-Verg 49/05, VII-Verg 50/05, Verg 49/05, Verg 50/05 (https://dejure.org/2005,3320)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.09.2005 - VII-Verg 49/05, VII-Verg 50/05, Verg 49/05, Verg 50/05 (https://dejure.org/2005,3320)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. September 2005 - VII-Verg 49/05, VII-Verg 50/05, Verg 49/05, Verg 50/05 (https://dejure.org/2005,3320)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Angaben in der Bekanntmachung zu geforderten Fachkundenachweisen und Erfahrungsnachweisen im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung; Notwendigkeit der Aufführung der einzelnen Nachweise i.F.d. Verlangens von Nachweisen für die Beurteilung der ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorläufige Gestattung der Zuschlagserteilung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Düsseldorf, 25.02.2004 - Verg 77/03

    Besondere Eignung ist doch berücksichtigungsfähig!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - Verg 49/05
    Die Entscheidungen des Senats vom 25. Februar 2004 in dem Nachprüfungsbeschwerdeverfahren VII-Verg 77/03 und vom 26. Januar 2005 in dem Verfahren VII-Verg 45/04 entfalten keine Rechtskraftwirkung gegenüber der Antragstellerin, weil diese an keinem dieser Verfahren beteiligt war (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 5.9.2003, 13 Verg 19/03, ZfBR 2004, 94, 95).

    Gegenstand des Verfahrens VII-Verg 77/03 war die Rüge des unzutreffend angewandten Prüfungsmaßstabs bei der ersten Eignungsprüfung.

    Die Verfahren VII-Verg 45/04 bzw. VII-Verg 77/03 betrafen weiter die Rüge der erneuten fehlerhafte Anwendung des Prüfungsmaßstabs bei der zweiten Eignungsprüfung sowie die Rüge der vergaberechtsfehlerhaften Aufhebung des Vergabeverfahrens.

    Wie der Senat bereits im Beschluss vom 25. Februar 2004 (VII-Verg 77/03, Umdruck S. 7) ausgeführt hat, rechtfertigen die die Bauleistung als erschwerend kennzeichnenden Leistungsmerkmale als technische Besonderheiten die hohen Anforderungen, die an die Eignung (überdurchschnittliche Fachkunde, Erfahrung und Leistungsfähigkeit) der Bieter gestellt werden.

    Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 25. Februar 2004 (VII-Verg 77/03, Umdruck Seite 7 unter aa) ausgeführt hat, ist bei der Beurteilung der Fachkunde und dazu als ein Element der Eignung die überdurchschnittliche Erfahrung insbesondere einzubeziehen, ob ein Bieter in den letzten Jahren Arbeiten der ausgeschriebenen Art unter vergleichbaren Randbedingungen bereits ausgeführt hat.

    Denn die Vergabestelle ist an den für die Eignungsprüfung aufgestellten hohen Prüfungsmaßstab aus Gründen der Gleichbehandlung der Bieter und der Transparenz des Vergabeverfahrens gebunden (vgl. den Senatsbeschluss v. 25.2.2004 - VII-Verg 77/03, Umdruck S. 8, und Beschl. v. 26.1.2005 - VII-Verg 45/04, Umdruck S. 15).

  • OLG Düsseldorf, 26.01.2005 - Verg 45/04

    Zulässigkeit der Änderung einer Bietergemeinschaft aufgrund der Veräußerung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - Verg 49/05
    Im Anschluss an die Entscheidung des Senats vom 26. Januar 2005 (VII-Verg 45/04) hat die Antragsgegnerin in dem Verfahren über die Vergabe der Baumaßnahme "VDE 17-Berliner Wasserstraßen-Trasse Süd-PFA 6, Los 2, Teltow-Kanal km 23.200 bis km 25.550" die Angebotswertung fortgesetzt mit dem Ergebnis, dass außer dem Angebot der Beigeladenen alle anderen Angebote, auch dasjenige der Antragstellerin, ausgeschlossen werden sollen.

    Die Entscheidungen des Senats vom 25. Februar 2004 in dem Nachprüfungsbeschwerdeverfahren VII-Verg 77/03 und vom 26. Januar 2005 in dem Verfahren VII-Verg 45/04 entfalten keine Rechtskraftwirkung gegenüber der Antragstellerin, weil diese an keinem dieser Verfahren beteiligt war (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 5.9.2003, 13 Verg 19/03, ZfBR 2004, 94, 95).

    Die Verfahren VII-Verg 45/04 bzw. VII-Verg 77/03 betrafen weiter die Rüge der erneuten fehlerhafte Anwendung des Prüfungsmaßstabs bei der zweiten Eignungsprüfung sowie die Rüge der vergaberechtsfehlerhaften Aufhebung des Vergabeverfahrens.

    Wie der Senat bereits (Beschluss v. 26. Januar 2005 - VII-Verg 45/04, Umdruck S.16) ausgeführt hat, sind auch Referenzobjekte, die eine geringere Geländeeinschnittstiefe als 17, 00 m aufweisen, als Eignungsnachweise zuzulassen, sofern aus fachlicher Sicht eine vergleichbare typische Gefährdungslage anzunehmen ist.

    Denn die Vergabestelle ist an den für die Eignungsprüfung aufgestellten hohen Prüfungsmaßstab aus Gründen der Gleichbehandlung der Bieter und der Transparenz des Vergabeverfahrens gebunden (vgl. den Senatsbeschluss v. 25.2.2004 - VII-Verg 77/03, Umdruck S. 8, und Beschl. v. 26.1.2005 - VII-Verg 45/04, Umdruck S. 15).

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - Verg 49/05
    Gemäß dem in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Juli 2004 (2 BvR 2248/03, VergabeR 2004, 597, 599 f.) entwickelten und vom Senat geteilten Verständnis vom Begriff der Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB ist der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin nicht unzulässig, sondern unbegründet.
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2005 - Verg 74/04

    Bekanntgabe d. Wertungs- und Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - Verg 49/05
    Hätte ihr Nachprüfungsantrag - jedenfalls nach dem auf Aufhebung des Vergabeverfahrens gerichteten Hilfsantrag - Erfolg, könnte sie bei einer Neuauflage des Vergabeverfahrens ein neues (wertbares) Angebot vorlegen (vgl. Senat VergabeR 2004, 517, 518; Beschluss vom 16.2.2005, Az. VII - Verg 74/04, Umdruck S. 10, Beschl. v. 23.3.2005, Verg 2/05, Umdruck S. 5; KG VergabeR 2004, 762, 764 f).
  • EuGH, 19.06.2003 - C-249/01

    Hackermüller

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - Verg 49/05
    Auf das Entscheidungsergebnis wirkt sich das nicht aus, zumal der Antragstellerin hinsichtlich des zu Grunde liegenden Rechtsproblems, und zwar eines Ausschlusses ihres Angebots wegen Nichtabgabe der geforderten Erklärungen, im Verfahren vor der Vergabekammer rechtliches Gehör gewährt worden ist (vgl. insofern EuGH, Urt. v.19.6.2003, Rs. C-249/01, NZBau 2003, 509, 5011= VergabeR 2003, 541, 545 Tz 29 - Hackermüller).
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2004 - Verg 7/04

    Zulässigkeit von Wahlpositionen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - Verg 49/05
    Hätte ihr Nachprüfungsantrag - jedenfalls nach dem auf Aufhebung des Vergabeverfahrens gerichteten Hilfsantrag - Erfolg, könnte sie bei einer Neuauflage des Vergabeverfahrens ein neues (wertbares) Angebot vorlegen (vgl. Senat VergabeR 2004, 517, 518; Beschluss vom 16.2.2005, Az. VII - Verg 74/04, Umdruck S. 10, Beschl. v. 23.3.2005, Verg 2/05, Umdruck S. 5; KG VergabeR 2004, 762, 764 f).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2004 - Verg 48/04

    Eignung einer Bietergemeinschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - Verg 49/05
    Dies gilt auch für die Entscheidung des Senats vom 15. Dezember 2004 in dem Verfahren VII-Verg 48/04.
  • KG, 15.04.2004 - 2 Verg 22/03

    Vergabeverfahren: Schaden des Antragstellers bei schwerwiegenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - Verg 49/05
    Hätte ihr Nachprüfungsantrag - jedenfalls nach dem auf Aufhebung des Vergabeverfahrens gerichteten Hilfsantrag - Erfolg, könnte sie bei einer Neuauflage des Vergabeverfahrens ein neues (wertbares) Angebot vorlegen (vgl. Senat VergabeR 2004, 517, 518; Beschluss vom 16.2.2005, Az. VII - Verg 74/04, Umdruck S. 10, Beschl. v. 23.3.2005, Verg 2/05, Umdruck S. 5; KG VergabeR 2004, 762, 764 f).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 2/05

    Angebotsausschluss wegen fehlender Aufschlüsselung von Einheitspreisen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - Verg 49/05
    Hätte ihr Nachprüfungsantrag - jedenfalls nach dem auf Aufhebung des Vergabeverfahrens gerichteten Hilfsantrag - Erfolg, könnte sie bei einer Neuauflage des Vergabeverfahrens ein neues (wertbares) Angebot vorlegen (vgl. Senat VergabeR 2004, 517, 518; Beschluss vom 16.2.2005, Az. VII - Verg 74/04, Umdruck S. 10, Beschl. v. 23.3.2005, Verg 2/05, Umdruck S. 5; KG VergabeR 2004, 762, 764 f).
  • OLG Celle, 05.09.2003 - 13 Verg 19/03

    Materielle Rechtskraftwirkung der Entscheidung einer Vergabekammer; Erneute

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - Verg 49/05
    Die Entscheidungen des Senats vom 25. Februar 2004 in dem Nachprüfungsbeschwerdeverfahren VII-Verg 77/03 und vom 26. Januar 2005 in dem Verfahren VII-Verg 45/04 entfalten keine Rechtskraftwirkung gegenüber der Antragstellerin, weil diese an keinem dieser Verfahren beteiligt war (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 5.9.2003, 13 Verg 19/03, ZfBR 2004, 94, 95).
  • OLG Düsseldorf, 24.06.2002 - Verg 26/02

    Wann ist Mindestanforderung zu erfüllen?

  • OLG Düsseldorf, 10.11.2004 - Verg 50/04

    Vergabekammer muss Kosten auch ohne Hauptsacheentscheidung festsetzen

  • BayObLG, 16.07.2004 - Verg 16/04

    Vorzeitige Gestattung des Zuschlags

  • VK Bund, 07.07.2005 - VK 2-63/05

    Berliner Wasserstraßen

  • OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - Verg 50/05

    "Überdurchschnittliche Erfahrung" darf gefordert werden!

    Die Verfahren VII-Verg 49/05 und VII-Verg 50/05 werden zu gemeinsamer Entscheidung über den Antrag nach § 115 Abs. 2 Satz 2 GWB und den Antrag nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB verbunden.

    Das Aktenzeichen VII-Verg 49/05 führt.

    Auf Antrag der Antragstellerin (VII-Verg 49/05) wird die Zuschlagsgestattung im Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 7. Juli 2005 (VK 2 - 63/05) aufgehoben.

    Der Beschluss des Senats vom 28. Juli 2005, VII Verg 49/05, ist gegenstandslos.

    Der Antrag der Antragstellerin (VII-Verg 50/05), die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 7. Juli 2005 zu verlängern, wird zurückgewiesen.

    Mit Beschluss vom 28. Juli 2005 (VII-Verg 49/05) hat der Senat zur Sicherung des Primärrechtschutzes der Antragstellerin angeordnet, dass die Zuschlagsgestattung im Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 7. Juli 2005 einstweilen nicht in Kraft tritt.

    Mit Beschluss vom 17. August 2005 (VII-Verg 50/05) hat der Senat die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde einstweilen verlängert.

    Verfahren VII Verg 49/05.

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2018 - Verg 4/18

    Vertrag zur Einführung einer cloudbasierten Bibliotheksinfrastruktur für

    In einem solchen Fall ist daher erforderlich, dass derartige Anforderungen durch gewichtige Gründe gerechtfertigt sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 22.09.2005, VII-Verg 49/05, juris Rn. 50).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - Verg 48/05

    "Überdurchschnittliche Erfahrung" darf gefordert werden!

    Die Verfahren VII-Verg 49/05 und VII-Verg 50/05 werden zu gemeinsamer Entscheidung über den Antrag nach § 115 Abs. 2 Satz 2 GWB und den Antrag nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB verbunden.

    Das Aktenzeichen VII-Verg 49/05 führt.

    Auf Antrag der Antragstellerin (VII-Verg 49/05) wird die Zuschlagsgestattung im Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 7. Juli 2005 (VK 2 - 63/05) aufgehoben.

    Der Beschluss des Senats vom 28. Juli 2005, VII Verg 49/05, ist gegenstandslos.

    Der Antrag der Antragstellerin (VII-Verg 50/05), die aufschiebend Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 7. Juli 2005 zu verlängern, wird zurückgewiesen.

    Mit Beschluss vom 28. Juli 2005 (VII-Verg 49/05) hat der Senat zur Sicherung des Primärrechtschutzes der Antragstellerin angeordnet, dass die Zuschlagsgestattung im Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 7. Juli 2005 einstweilen nicht in Kraft tritt.

    Mit Beschluss vom 17. August 2005 (VII-Verg 50/05) hat der Senat die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde einstweilen verlängert.

    Verfahren VII Verg 49/05.

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OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - VII-Verg 50/05 (https://dejure.org/2005,4593)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.09.2005 - VII-Verg 50/05 (https://dejure.org/2005,4593)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. September 2005 - VII-Verg 50/05 (https://dejure.org/2005,4593)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - Verg 49/05

    Vorläufige Gestattung der Zuschlagserteilung?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - Verg 50/05
    Die Verfahren VII-Verg 49/05 und VII-Verg 50/05 werden zu gemeinsamer Entscheidung über den Antrag nach § 115 Abs. 2 Satz 2 GWB und den Antrag nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB verbunden.

    Das Aktenzeichen VII-Verg 49/05 führt.

    Auf Antrag der Antragstellerin (VII-Verg 49/05) wird die Zuschlagsgestattung im Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 7. Juli 2005 (VK 2 - 63/05) aufgehoben.

    Der Beschluss des Senats vom 28. Juli 2005, VII Verg 49/05, ist gegenstandslos.

    Der Antrag der Antragstellerin (VII-Verg 50/05), die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 7. Juli 2005 zu verlängern, wird zurückgewiesen.

    Mit Beschluss vom 28. Juli 2005 (VII-Verg 49/05) hat der Senat zur Sicherung des Primärrechtschutzes der Antragstellerin angeordnet, dass die Zuschlagsgestattung im Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 7. Juli 2005 einstweilen nicht in Kraft tritt.

    Mit Beschluss vom 17. August 2005 (VII-Verg 50/05) hat der Senat die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde einstweilen verlängert.

    Verfahren VII Verg 49/05.

  • OLG Düsseldorf, 25.02.2004 - Verg 77/03

    Besondere Eignung ist doch berücksichtigungsfähig!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - Verg 50/05
    Die Entscheidungen des Senats vom 25. Februar 2004 in dem Nachprüfungsbeschwerdeverfahren VII-Verg 77/03 und vom 26. Januar 2005 in dem Verfahren VII-Verg 45/04 entfalten keine Rechtskraftwirkung gegenüber der Antragstellerin, weil diese an keinem dieser Verfahren beteiligt war (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 5.9.2003, 13 Verg 19/03, ZfBR 2004, 94, 95).

    Gegenstand des Verfahrens VII-Verg 77/03 war die Rüge des unzutreffend angewandten Prüfungsmaßstabs bei der ersten Eignungsprüfung.

    Die Verfahren VII-Verg 45/04 bzw. VII-Verg 77/03 betrafen weiter die Rüge der erneuten fehlerhafte Anwendung des Prüfungsmaßstabs bei der zweiten Eignungsprüfung sowie die Rüge der vergaberechtsfehlerhaften Aufhebung des Vergabeverfahrens.

    Wie der Senat bereits im Beschluss vom 25. Februar 2004 (VII-Verg 77/03, Umdruck S. 7) ausgeführt hat, rechtfertigen die die Bauleistung als erschwerend kennzeichnenden Leistungsmerkmale als technische Besonderheiten die hohen Anforderungen, die an die Eignung (überdurchschnittliche Fachkunde, Erfahrung und Leistungsfähigkeit) der Bieter gestellt werden.

    Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 25. Februar 2004 (VII-Verg 77/03, Umdruck Seite 7 unter aa) ausgeführt hat, ist bei der Beurteilung der Fachkunde und dazu als ein Element der Eignung die überdurchschnittliche Erfahrung insbesondere einzubeziehen, ob ein Bieter in den letzten Jahren Arbeiten der ausgeschriebenen Art unter vergleichbaren Randbedingungen bereits ausgeführt hat.

    Denn die Vergabestelle ist an den für die Eignungsprüfung aufgestellten hohen Prüfungsmaßstab aus Gründen der Gleichbehandlung der Bieter und der Transparenz des Vergabeverfahrens gebunden (vgl. den Senatsbeschluss v. 25.2.2004 - VII-Verg 77/03, Umdruck S. 8, und Beschl. v. 26.1.2005 - VII-Verg 45/04, Umdruck S. 15).

  • OLG Düsseldorf, 26.01.2005 - Verg 45/04

    Zulässigkeit der Änderung einer Bietergemeinschaft aufgrund der Veräußerung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - Verg 50/05
    Im Anschluss an die Entscheidung des Senats vom 26. Januar 2005 (VII-Verg 45/04) hat die Antragsgegnerin in dem Verfahren über die Vergabe der Baumaßnahme "VDE 17-Berliner Wasserstraßen-Trasse Süd-PFA 6, Los 2, Teltow-Kanal km 23.200 bis km 25.550" die Angebotswertung fortgesetzt mit dem Ergebnis, dass außer dem Angebot der Beigeladenen alle anderen Angebote, auch dasjenige der Antragstellerin, ausgeschlossen werden sollen.

    Die Entscheidungen des Senats vom 25. Februar 2004 in dem Nachprüfungsbeschwerdeverfahren VII-Verg 77/03 und vom 26. Januar 2005 in dem Verfahren VII-Verg 45/04 entfalten keine Rechtskraftwirkung gegenüber der Antragstellerin, weil diese an keinem dieser Verfahren beteiligt war (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 5.9.2003, 13 Verg 19/03, ZfBR 2004, 94, 95).

    Die Verfahren VII-Verg 45/04 bzw. VII-Verg 77/03 betrafen weiter die Rüge der erneuten fehlerhafte Anwendung des Prüfungsmaßstabs bei der zweiten Eignungsprüfung sowie die Rüge der vergaberechtsfehlerhaften Aufhebung des Vergabeverfahrens.

    Wie der Senat bereits (Beschluss v. 26. Januar 2005 - VII-Verg 45/04, Umdruck S.16) ausgeführt hat, sind auch Referenzobjekte, die eine geringere Geländeeinschnittstiefe als 17, 00 m aufweisen, als Eignungsnachweise zuzulassen, sofern aus fachlicher Sicht eine vergleichbare typische Gefährdungslage anzunehmen ist.

    Denn die Vergabestelle ist an den für die Eignungsprüfung aufgestellten hohen Prüfungsmaßstab aus Gründen der Gleichbehandlung der Bieter und der Transparenz des Vergabeverfahrens gebunden (vgl. den Senatsbeschluss v. 25.2.2004 - VII-Verg 77/03, Umdruck S. 8, und Beschl. v. 26.1.2005 - VII-Verg 45/04, Umdruck S. 15).

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - Verg 50/05
    Gemäß dem in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Juli 2004 (2 BvR 2248/03, VergabeR 2004, 597, 599 f.) entwickelten und vom Senat geteilten Verständnis vom Begriff der Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB ist der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin nicht unzulässig, sondern unbegründet.
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2005 - Verg 74/04

    Bekanntgabe d. Wertungs- und Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - Verg 50/05
    Hätte ihr Nachprüfungsantrag - jedenfalls nach dem auf Aufhebung des Vergabeverfahrens gerichteten Hilfsantrag - Erfolg, könnte sie bei einer Neuauflage des Vergabeverfahrens ein neues (wertbares) Angebot vorlegen (vgl. Senat VergabeR 2004, 517, 518; Beschluss vom 16.2.2005, Az. VII - Verg 74/04, Umdruck S. 10, Beschl. v. 23.3.2005, Verg 2/05, Umdruck S. 5; KG VergabeR 2004, 762, 764 f).
  • EuGH, 19.06.2003 - C-249/01

    Hackermüller

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - Verg 50/05
    Auf das Entscheidungsergebnis wirkt sich das nicht aus, zumal der Antragstellerin hinsichtlich des zu Grunde liegenden Rechtsproblems, und zwar eines Ausschlusses ihres Angebots wegen Nichtabgabe der geforderten Erklärungen, im Verfahren vor der Vergabekammer rechtliches Gehör gewährt worden ist (vgl. insofern EuGH, Urt. v.19.6.2003, Rs. C-249/01, NZBau 2003, 509, 5011= VergabeR 2003, 541, 545 Tz 29 - Hackermüller).
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2004 - Verg 7/04

    Zulässigkeit von Wahlpositionen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - Verg 50/05
    Hätte ihr Nachprüfungsantrag - jedenfalls nach dem auf Aufhebung des Vergabeverfahrens gerichteten Hilfsantrag - Erfolg, könnte sie bei einer Neuauflage des Vergabeverfahrens ein neues (wertbares) Angebot vorlegen (vgl. Senat VergabeR 2004, 517, 518; Beschluss vom 16.2.2005, Az. VII - Verg 74/04, Umdruck S. 10, Beschl. v. 23.3.2005, Verg 2/05, Umdruck S. 5; KG VergabeR 2004, 762, 764 f).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2004 - Verg 48/04

    Eignung einer Bietergemeinschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - Verg 50/05
    Dies gilt auch für die Entscheidung des Senats vom 15. Dezember 2004 in dem Verfahren VII-Verg 48/04.
  • KG, 15.04.2004 - 2 Verg 22/03

    Vergabeverfahren: Schaden des Antragstellers bei schwerwiegenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - Verg 50/05
    Hätte ihr Nachprüfungsantrag - jedenfalls nach dem auf Aufhebung des Vergabeverfahrens gerichteten Hilfsantrag - Erfolg, könnte sie bei einer Neuauflage des Vergabeverfahrens ein neues (wertbares) Angebot vorlegen (vgl. Senat VergabeR 2004, 517, 518; Beschluss vom 16.2.2005, Az. VII - Verg 74/04, Umdruck S. 10, Beschl. v. 23.3.2005, Verg 2/05, Umdruck S. 5; KG VergabeR 2004, 762, 764 f).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 2/05

    Angebotsausschluss wegen fehlender Aufschlüsselung von Einheitspreisen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - Verg 50/05
    Hätte ihr Nachprüfungsantrag - jedenfalls nach dem auf Aufhebung des Vergabeverfahrens gerichteten Hilfsantrag - Erfolg, könnte sie bei einer Neuauflage des Vergabeverfahrens ein neues (wertbares) Angebot vorlegen (vgl. Senat VergabeR 2004, 517, 518; Beschluss vom 16.2.2005, Az. VII - Verg 74/04, Umdruck S. 10, Beschl. v. 23.3.2005, Verg 2/05, Umdruck S. 5; KG VergabeR 2004, 762, 764 f).
  • OLG Celle, 05.09.2003 - 13 Verg 19/03

    Materielle Rechtskraftwirkung der Entscheidung einer Vergabekammer; Erneute

  • OLG Düsseldorf, 24.06.2002 - Verg 26/02

    Wann ist Mindestanforderung zu erfüllen?

  • OLG Düsseldorf, 10.11.2004 - Verg 50/04

    Vergabekammer muss Kosten auch ohne Hauptsacheentscheidung festsetzen

  • BayObLG, 16.07.2004 - Verg 16/04

    Vorzeitige Gestattung des Zuschlags

  • VK Bund, 07.07.2005 - VK 2-63/05

    Berliner Wasserstraßen

  • OLG Frankfurt, 19.12.2006 - 11 Verg 7/06

    Vergabeverfahren für den Betrieb von Buslinien im öffentlichen

    Zwar schreibt § 7 a Nr. 2 Abs. 2 Buchstabe a VOL/A lediglich vor, dass eine Liste der "in den letzten Jahren" erbrachten Leistungen als Nachweis der fachlichen und technische Fachkunde gefordert und vorgelegt werden kann; die Vergabestelle ist jedoch befugt, diese Vorgabe durch die Angabe des Zeitraums zu konkretisieren, für den Nachweise zu erbringen sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.9.2005 - Verg 50/05 - Rn. 61 ff.).

    All dies zeigt, dass die Beigeladene die Ausschreibung als redliche Bieterin dahin verstehen durfte, dass es ausreichte, wenn Angaben zu den (irgendwann) in den letzten drei Jahren ausgeführten Betriebsleistungen gemacht wurden (ebenso offenbar auch das Verständnis einer Ausschreibung, durch die "Referenzen aus den letzten fünf Jahren" gefordert war, durch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.9.2005 - Verg 50/05 - Rn. 61).

  • VK Sachsen, 14.09.2009 - 1/SVK/042-09

    Umgehung der Schwellenwerte

    Im Streitfall hat die Vergabestelle die einen Marktzutritt beschränkende Wirkung erkannt und dennoch diese Anforderungen aufgestellt und an ihnen im Ergebnis festgehalten, wie der Vergabevermerk vom 10. Oktober 2005 belegt"; Vgl. insoweit auch OLG Düsseldorf, B. v. 22.09.2005 - Az.: Verg 48/05, Verg 50/05; B. v. 18.7.2001 - Az.: Verg 16/01; OLG Frankfurt, B. v. 19.12.2006 - Az.: 11 Verg 7/06).
  • VK Bund, 20.03.2009 - VK 3-22/09

    Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V

    wünschenswert erscheinen könnte; vergaberechtlich relevant ist jedoch nicht das, was wünschenswert wäre, sondern lediglich eine Überschreitung des einem Auftraggeber bei der Losbildung zustehenden Ermessens (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. September 2005, VII-Verg 49/05 und VII-Verg 50/05).
  • VK Sachsen, 24.03.2011 - 1/SVK/005-11

    VOF-Verfahren: Bekanntgabe der Gewichtung der Auswahlkriterien?

    Zudem nehmen nach Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf bereits die europarechtlichen Bestimmungen der Lieferkoordinierungsrichtlinie (Art. 22 Abs. 1 Buchstabe c) und Abs. 2, Art. 23 Abs. 1 Buchstabe a) und Abs. 2) ersichtlich in Kauf, dass sie den Marktzutritt für "Newcomer" erschweren, wenn der Auftraggeber von den Bestimmungen zulässigerweise, soweit es durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt ist (wie z. B. in Anbetracht des komplexen Vertragswerks und sensiblen Vertragszwecks), Gebrauch macht (OLG Düsseldorf, B. v. 02.01.2006 - Az.: VII - Verg 93/05 - für den Teilnahmewettbewerb - B. v. 22.09.2005 - Az.: Verg 48/05, Verg 50/05; OLG Frankfurt, B. v. 19.12.2006 - Az.: 11 Verg 7/06; 1. VK Bund, B. v. 22.09.2006 - Az.: VK 1 - 103/06; VK Düsseldorf, B. v. 24.04.2007 - Az.: VK - 11/2007 - L; B. v. 09.03.2006 - Az.: VK - 07/2006 - L).
  • VK Sachsen, 09.02.2009 - 1/SVK/071-08

    Beschränkung der Bewerberzahl

    a) Beurteilungsspielraum Da die Prüfung der Eignung eines Unternehmens ein wertender Vorgang ist, in den zahlreiche Einzelumstände einfließen, ist davon auszugehen, dass diese Begriffe den Auftraggebern einen Beurteilungsspielraum einräumen, der nur einer eingeschränkten Kontrolle durch die Nachprüfungsinstanzen zugänglich ist (KG Berlin, B. v. 27.11.2008 - Az.: 2 Verg 4/08; OLG Düsseldorf, B. v. 05.10.2005 - Az.: Verg 55/05; B. v. 22.09.2005 - Az.: Verg 48/05, Verg 50/05; OLG München, B. v. 21.04.2006 - Az.: Verg 8/06; VK Sachsen, B. v. 17.07.2007 - Az.: 1/SVK/046-07; B. v. 03.11.2005 - Az.: 1/SVK/125-05).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 27.09.2011 - 2 VK 5/11

    Wann darf der Auftrag per Los vergeben werden?

    Eine Überschreitung dieses Beurteilungsspielraums ist regelmäßig anzunehmen, wenn das vorgeschriebene Vergabeverfahren nicht eingehalten wird, nicht von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen wird, sachwidrige Erwägungen einbezogen werden oder wenn der sich im Rahmen der Beurteilungsermächtigung haltende Beurteilungsmaßstab nicht zutreffend angewendet wird (OLG München, B. v. 21.04.2006, Az.: Verg 8/06; OLG Frankfurt am Main, B. v. 30.03.2004, Az.: 11 Verg 4/04, 5/04; OLG Celle, B. v. 11.03.2004, Az.: 13 Verg 3/04; OLG Düsseldorf, B. v. 05.10.2005, Az.: Verg 55/05; B. v. 22.09.2005, Az.: Verg 48/05, Verg 50/05; B. v. 19.01.2005, Az.: Verg 58/04; B. v. 04.09.2002, Az.: Verg 37/02).
  • VK Bund, 20.03.2009 - VK 3-34/09

    Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V

    Diesen Aspekt miteinbeziehend, mag sich die Aufteilung auf fünf Gebietslose an der unteren Grenze dessen bewegen, was unter wettbewerblichen Gesichtspunkten als wünschenswert erscheinen könnte; vergaberechtlich relevant ist jedoch nicht das, was wünschenswert wäre, sondern lediglich eine Überschreitung des einem Auftraggeber bei der Losbildung zustehenden Ermessens (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. September 2005, VII- Verg 49/05 und VII-Verg 50/05).
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